Hausratversicherung: Was ist versichert und wie viel Schutz brauche ich?
Was ist die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung schützt Ihren gesamten Hausrat – also alle beweglichen Gegenstände, die sich in Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus befinden. Dazu zählen Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, Fahrräder (in bestimmten Grenzen), Schmuck und persönliche Gegenstände. Im Schadenfall erstattet die Versicherung den Wiederbeschaffungswert – also den Preis, zu dem Sie die zerstörten oder gestohlenen Dinge heute neu kaufen könnten, nicht den gesunkenen Zeitwert.
Wichtig zu verstehen: Die Hausratversicherung schützt Ihren Besitz, nicht das Gebäude selbst. Für das Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig – eine separate Versicherung, die in der Regel vom Eigentümer abgeschlossen wird.
Für Mieter in Deutschland ist die Hausratversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, gilt aber als eine der empfehlenswertesten freiwilligen Versicherungen überhaupt. Ein einziger Wohnungsbrand oder Einbruch kann den gesamten Hausrat vernichten – und dessen Wert geht schnell in die Zehntausende.
Welche Schäden sind versichert?
Die Standarddeckung einer Hausratversicherung umfasst typischerweise folgende Schadensursachen:
Einbruchdiebstahl
Der Klassiker: Ein Einbrecher hebelt das Fenster auf und entwendet Laptop, Schmuck und Bargeld. Die Hausratversicherung erstattet den Wiederbeschaffungswert der gestohlenen Gegenstände. Achtung: Bei Bargeld und Wertpapieren gelten in der Regel niedrigere Sublimits – etwa 1.000 bis 2.000 Euro. Wer mehr Bargeld zu Hause aufbewahrt, sollte die Versicherungsbedingungen genau prüfen.
Neben dem vollständigen Einbruch sind auch Trickdiebstahl und Beraubung häufig mitversichert, sofern sie in direktem Zusammenhang mit der Wohnung stehen.
Feuer und Rauchschäden
Brand, Blitzschlag, Explosion sowie Rauchschäden durch Feuer (nicht durch einen Kamin bei normalem Betrieb) sind abgedeckt. Verbrennt die Küche durch einen technischen Defekt am Herd, zahlt die Hausratversicherung für die zerstörten Einrichtungsgegenstände.
Leitungswasser
Rohrbruch, auslaufende Waschmaschine, defekte Spülmaschine – Wasserschäden durch Leitungswasser gehören zu den häufigsten Schadenursachen in deutschen Haushalten. Versichert sind Schäden am Hausrat durch Wasser aus Zu- oder Ableitungsrohren sowie aus fest angeschlossenen Geräten.
Nicht versichert ist typischerweise Regenwasser, das durch ein undichtes Fenster eindringt, sowie Hochwasser aus natürlichen Gewässern (dafür braucht man den Zusatzbaustein Elementar).
Sturm und Hagel
Sturmschäden sind ab Windstärke 8 (Beaufort) versichert. Hebt ein Sturm das Dach ab und beschädigt dadurch Ihre Möbel, ist das ein Hausratschaden. Hagel, der durch ein eingeschlagenes Dachfenster in die Wohnung dringt und das Sofa durchnässt, ebenfalls.
Vandalismus
Nach einem Einbruch werden häufig nicht nur Dinge gestohlen, sondern auch Möbel und Einrichtung mutwillig zerstört. Dieser Vandalismusschaden ist in der Regel über die Einbruchklausel mitversichert.
Was ist NICHT versichert?
Ebenso wichtig wie das Verstehen des Deckungsumfangs ist das Wissen über typische Ausschlüsse:
- Wertsachen über dem Sublimit: Schmuck, Uhren, Münzsammlungen und ähnliche Wertsachen sind oft nur bis zu einem bestimmten Betrag (z. B. 20 % der Versicherungssumme, maximal einige Tausend Euro) versichert. Besitzen Sie hochwertige Schmuckstücke, empfiehlt sich eine separate Wertsachenklausel.
- Fahrräder ohne Zusatzbaustein: In der Grunddeckung sind Fahrräder häufig nur bei einem Einbruch in die Wohnung (also wenn das Rad drinnen stand) versichert. Für den Diebstahl auf der Straße oder am Bahnhof braucht man den Fahrraddiebstahl-Zusatz.
- Grobe Fahrlässigkeit (je nach Tarif): Vergessen Sie beim Verlassen der Wohnung, das Fenster zu schließen, und es wird eingebrochen, kann der Versicherer in Basistarifen die Leistung kürzen oder verweigern. Viele moderne Tarife verzichten auf diesen Einwand – das ist ein relevantes Vergleichsmerkmal.
- Abnutzung und technische Defekte: Geht der Fernseher einfach so kaputt, ist das kein Hausratschaden. Technische Defekte, Verschleiß oder Bedienfehler sind grundsätzlich nicht mitversichert.
- Naturgefahren ohne Elementar-Zusatz: Hochwasser, Überschwemmung durch Starkregen, Erdbeben, Erdrutsch und Schneedruck sind in der Standarddeckung nicht enthalten.
Versicherungssumme richtig berechnen
Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem der Versicherer im Totalschadenfall zahlt. Sie sollte dem tatsächlichen Wiederbeschaffungswert Ihres gesamten Hausrats entsprechen – nicht mehr und nicht weniger.
Die Faustregel: 650–700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche
Ein in der Branche verbreiteter Richtwert lautet: 650 bis 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Bei einer 70-m²-Wohnung wäre das eine Versicherungssumme von etwa 45.500 bis 49.000 Euro.
Diese Faustregel ist ein Ausgangspunkt, kein Allheilmittel. Wer hochwertige Elektronik, teure Möbel oder eine Kunstsammlung besitzt, sollte die Summe höher ansetzen. Wer wenig Einrichtung hat, kann möglicherweise etwas darunterbleiben.
Unterversicherung – ein häufiger und teurer Fehler
Unterversicherung liegt vor, wenn die vereinbarte Versicherungssumme niedriger ist als der tatsächliche Wiederbeschaffungswert des Hausrats. In diesem Fall zahlt der Versicherer im Schadenfall nur anteilig – in Höhe des prozentualen Verhältnisses zwischen Versicherungssumme und tatsächlichem Wert.
Beispiel: Ihr Hausrat hat einen Wiederbeschaffungswert von 60.000 Euro, Sie sind aber nur für 30.000 Euro versichert. Bei einem Schaden von 10.000 Euro bekommen Sie nur 5.000 Euro erstattet (50 %). Die Unterversicherung kann Sie im schlimmsten Fall teuer zu stehen kommen.
Unterversicherungsverzicht
Viele Tarife bieten einen Unterversicherungsverzicht an: Der Versicherer verzichtet darauf, im Schadenfall eine Unterversicherung geltend zu machen, sofern die Versicherungssumme nach der vorgeschriebenen Berechnungsformel ermittelt wurde (z. B. Wohnfläche × 650 €/m²). Das ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal – achten Sie beim Vergleich darauf.
Zusatzbausteine: Was lohnt sich?
Die Grunddeckung lässt sich durch optionale Bausteine erweitern. Ob ein Zusatz sinnvoll ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab:
Fahrraddiebstahl
Für alle, die ihr Fahrrad regelmäßig draußen abstellen – am Bahnhof, vor dem Supermarkt, auf der Arbeit – ist dieser Zusatz relevant. Versichert ist dann der Diebstahl des Fahrrads auch außerhalb der Wohnung. Häufig gibt es Bedingungen: Das Fahrrad muss mit einem Schloss gesichert gewesen sein, und manchmal gilt die Deckung nur während bestimmter Tagesstunden.
Elementarschäden
Der Elementarschadens-Baustein erweitert den Schutz um Naturgefahren, die in der Standarddeckung fehlen: Überschwemmung durch Hochwasser oder Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen und Schneedruck. In Regionen mit erhöhtem Überschwemmungsrisiko ist dieser Zusatz besonders relevant.
Wichtig zu wissen: Nicht für jede Adresse ist Elementarschutz gleich einfach zu bekommen. In Hochrisikogebieten (Überschwemmungszone ZÜRS 4) verweigern manche Versicherer den Baustein oder verlangen deutlich höhere Beiträge.
Weitere mögliche Zusätze
- Grobe Fahrlässigkeit: Ausschlussklausel entfällt – der Versicherer zahlt auch dann, wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben (z. B. Kerze nicht ausgeblasen).
- Überspannungsschäden durch Blitz: Schäden an Elektronik durch Überspannungen im Stromnetz nach einem Blitzeinschlag.
- Hausrat im Außenbereich: Gartenmöbel, Grills, Terrassenartikel – diese sind in der Standarddeckung oft ausgeschlossen oder nur begrenzt versichert.
Besonderheiten für Migranten und Neubürger
Wer neu nach Deutschland zieht, steht oft vor mehreren Aufgaben gleichzeitig: Anmeldung, Konto eröffnen, Krankenversicherung klären – und eben auch die Wohnungseinrichtung versichern. Dieser Abschnitt richtet sich an Personen, die nicht mit dem deutschen Versicherungssystem vertraut sind.
Wann brauche ich eine eigene Hausratversicherung?
Eine eigene Hausratversicherung benötigen Sie, sobald Sie einen eigenen Haushalt führen – das heißt, sobald Sie eine Wohnung oder ein Zimmer mit eigenem Mietvertrag haben und Ihre eigenen Einrichtungsgegenstände besitzen.
WG-Zimmer: Wenn Sie in einer Wohngemeinschaft (WG) leben, aber keinen eigenen Mietvertrag haben und nur ein Zimmer bewohnen, greift die Hausratversicherung des Hauptmieters in der Regel nicht für Ihre persönlichen Gegenstände. Sprechen Sie mit dem Hauptmieter oder schließen Sie eine eigene Versicherung ab – auch für ein WG-Zimmer ist das möglich.
Möblierte Wohnungen: Gehören die Möbel dem Vermieter, müssen Sie diese nicht mitversichern. Ihre eigenen Sachen – Kleidung, Elektronik, persönliche Gegenstände – sollten Sie dennoch absichern.
Anmeldung und Versicherung gleichzeitig
Nach dem Einzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt (Bürgeramt) anmelden (Anmeldung). Die Hausratversicherung können Sie unabhängig davon abschließen – Sie brauchen dafür lediglich Ihre aktuelle Adresse in Deutschland. Sie müssen nicht auf die Anmeldebescheinigung warten, um den Versicherungsvertrag zu beginnen.
Was Sie für den Abschluss benötigen
- Ihre vollständige Adresse in Deutschland
- Die Wohnfläche in Quadratmetern (steht im Mietvertrag)
- Angaben zum gewünschten Versicherungsumfang (Grundschutz, Zusatzbausteine)
- Bankverbindung für die Beitragszahlung (SEPA-Lastschrift)
Ein Personalausweis oder Reisepass ist in der Regel nicht einzureichen – der Vertragsabschluss erfolgt meist vollständig online oder per Post.
Sprache und Vertragsunterlagen
Die meisten deutschen Versicherer stellen ihre Vertragsunterlagen ausschließlich auf Deutsch aus. Wenn Sie die Sprache noch nicht gut beherrschen, sollten Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mit Hilfe eines Wörterbuchs oder einer Übersetzungshilfe prüfen – besonders die Abschnitte zu Ausschlüssen und Obliegenheiten (Pflichten des Versicherungsnehmers).
Fazit
Die Hausratversicherung gehört für die meisten Haushalte in Deutschland zu den sinnvollsten freiwilligen Versicherungen. Sie schützt Ihren gesamten Besitz vor den Folgen von Einbruch, Feuer, Wasserschäden, Sturm und Vandalismus. Besonders wichtig ist die richtige Berechnung der Versicherungssumme – zu wenig versichert zu sein kann im Ernstfall empfindliche Nachteile bringen.
Wer neu in Deutschland ist, sollte die Versicherung parallel zur Wohnungseinrichtung abschließen – die bürokratischen Hürden sind gering. Und wer Extras wie Fahrradschutz oder Elementarschutz benötigt, sollte die entsprechenden Zusatzbausteine von Anfang an einplanen.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. eev24.de ist ein unabhängiges Informationsportal und kein Versicherungsvermittler im Sinne des §34d GewO. Für eine persönliche Beratung wenden Sie sich an einen zugelassenen Versicherungsmakler.
