KRANKENVERSICHERUNG

Krankenversicherung

Gesetzliche Pflicht: Krankenversicherung für alle Einwohner Deutschlands.

Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2026

Die Krankenversicherung ist in Deutschland für alle Einwohner Pflicht. Das Besondere am deutschen System ist die Zweiteilung: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Welcher Zweig für Sie in Frage kommt, hängt von Ihrer Beschäftigungssituation und Ihrem Einkommen ab. Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt alle Arbeitnehmer auf, deren Bruttojahreseinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Der Beitrag wird als Prozentsatz des Bruttoeinkommens berechnet und hälftig zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geteilt. Familienangehörige ohne eigenes Einkommen können beitragsfrei mitversichert werden. Die GKV bietet ein umfassendes Grundleistungspaket: Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, verschriebene Medikamente und viele Vorsorgeuntersuchungen sind abgedeckt. Die private Krankenversicherung steht Selbstständigen, Beamten und Arbeitnehmern mit Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze offen. Der Beitrag richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif. PKV-Versicherte haben in der Regel Zugang zu erweitertem Leistungsumfang: Chefarztbehandlung, Einzelzimmer im Krankenhaus oder zahnärztliche Zusatzleistungen gehören oft zum Standard. Ein wichtiger Unterschied betrifft Familien: In der GKV sind Ehegatten und Kinder ohne eigenes Einkommen kostenlos mitversichert. In der PKV muss jede Person einzeln versichert werden – das kann Familien teurer kommen. Wer aus dem Ausland nach Deutschland zuzieht, muss sich in der Regel sofort um eine Krankenversicherung kümmern. Für Angestellte erfolgt die Anmeldung meist automatisch über den Arbeitgeber. Wer selbstständig tätig ist oder keine Erwerbstätigkeit ausübt, muss sich aktiv bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse anmelden.
📖 Ratgeber: Krankenversicherung in Deutschland: GKV oder PKV – der große Ratgeber

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Häufige Fragen

Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) berechnet Beiträge nach dem Einkommen und ist für die meisten Arbeitnehmer Pflicht. Die PKV (private Krankenversicherung) berechnet Beiträge nach Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang und ist für Selbstständige und Gutverdienende zugänglich.
Ja, alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland sind versicherungspflichtig. Arbeitnehmer werden automatisch bei einer GKV angemeldet. Selbstständige und Nicht-EU-Bürger müssen sich selbst anmelden. Bei Aufenthaltserlaubnis ist eine GKV-Mitgliedschaft möglich.
Die GKV deckt medizinisch notwendige Leistungen, aber nicht alle Wünsche: keine Chefarztbehandlung, kein Einzelzimmer, keine meisten Zahnersatz-Leistungen in voller Höhe, keine Sehhilfen für Erwachsene. Ergänzende Zahnzusatz- oder Krankenzusatzversicherungen können diese Lücken schließen.
GKV-Mitglieder können nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit 2 Monaten Kündigungsfrist zu einer anderen gesetzlichen Kasse wechseln. Der Wechsel zwischen GKV und PKV ist an Einkommensgrenzen geknüpft. Bei PKV-Wechsel gelten neue Gesundheitsprüfungen.
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