Reiseversicherung in Deutschland: Bausteine, Leistungen und worauf Migranten achten müssen
Was ist Reiseversicherung?
Reiseversicherung ist ein Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsprodukte, die Risiken rund ums Reisen absichern. Eine einzige „Reiseversicherung" gibt es nicht — stattdessen besteht sie aus mehreren Bausteinen, die einzeln oder als Paket abgeschlossen werden können. Zu den wichtigsten gehören: Reisekrankenversicherung, Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung und Reiseunfallversicherung.
Für viele Reisende — insbesondere beim Reisen ins Ausland — ist die Reiseversicherung der Unterschied zwischen einer ärztlichen Notfallbehandlung, die problemlos abgerechnet wird, und einer Rechnung über mehrere Zehntausend Euro aus dem Ausland, die man selbst begleichen muss.
Die wichtigsten Bausteine der Reiseversicherung
Reisekrankenversicherung (Auslandsreisekrankenversicherung)
Der wichtigste Baustein für die meisten Reisenden. Die Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung hinausgehen. Warum ist das nötig?
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) leistet im EU-Ausland nur begrenzt und übernimmt die Kosten in der Regel nur bis zu dem Niveau, das im jeweiligen Land für Einheimische gilt — was unter deutschem Standard liegen kann. In Ländern außerhalb der EU (USA, Kanada, Schweiz, Australien usw.) leistet die GKV in der Regel gar nicht.
Besonders wichtig: Ein Krankenrücktransport nach Deutschland bei schwerer Erkrankung kann allein 20.000 bis 100.000 Euro kosten — und ist ohne spezielle Reisekrankenversicherung vollständig selbst zu tragen.
Was eine gute Reisekrankenversicherung typischerweise abdeckt:
- Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte im Ausland
- Operationen, medizinisch notwendige Behandlungen
- Medikamente, die im Zusammenhang mit einem Notfall verordnet wurden
- Krankenrücktransport nach Deutschland
- Überführungskosten im Todesfall
Was häufig nicht abgedeckt ist:
- Behandlungen einer bereits bekannten, vor Reiseantritt behandlungsbedürftigen Erkrankung (Vorerkrankungen)
- Zahnbehandlungen über Schmerzstillung hinaus (Füllungen, Kronen) — oft nur Notfallversorgung
- Planmäßige Eingriffe, die aufgeschoben werden könnten
- Behandlungen durch nicht zugelassene Anbieter
Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, die entstehen, wenn Sie eine gebuchte Reise vor dem Abflug stornieren müssen — wegen Krankheit, eines Unfalls oder anderer im Vertrag genannter Ursachen. Ohne diese Versicherung können bei einer kurzfristigen Stornierung 80–100 % des Reisepreises als Stornogebühr anfallen.
Typische abgedeckte Gründe:
- Plötzliche schwere Erkrankung oder Unfall der versicherten Person oder naher Angehöriger
- Unerwarteter Todesfall eines nahen Angehörigen
- Schwangerschaft, die nach Buchung festgestellt wurde
- Unerwarteter Arbeitsplatzverlust (bei manchen Tarifen)
- Erheblicher Sachschaden am Eigentum (z. B. Hausbrand, bei manchen Tarifen)
Was nicht abgedeckt ist:
- Keine Lust mehr auf die Reise
- Schlechtes Wetter am Urlaubsort
- Änderung der beruflichen oder privaten Pläne ohne versicherten Grund
- Bekannte Erkrankungen oder laufende Behandlungen, die vor Vertragsabschluss bestanden
Es gibt auch eine Reisekostenversicherung (auch: Abbruchversicherung), die greift, wenn die Reise bereits begonnen hat und vorzeitig abgebrochen werden muss.
Reisegepäckversicherung
Die Reisegepäckversicherung erstattet den Zeitwert abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Reisegepäcks. Das klingt praktisch — in der Praxis sind die Leistungen jedoch oft begrenzt und mit vielen Ausschlüssen versehen. Einige wichtige Punkte:
- Versichert ist in der Regel der Zeitwert, nicht der Neuwert
- Besonders wertvolle Gegenstände (Schmuck, Elektronik über bestimmte Wertgrenzen) sind oft nur mit niedrigem Sublimit versichert oder ganz ausgeschlossen
- Fahrlässigkeit (z. B. Gepäck unbeaufsichtigt lassen) kann die Leistung mindern oder ausschließen
- Diebstahl aus dem Auto ist oft ausgeschlossen, außer bei gewaltsamen Einbrüchen
Vor dem Abschluss lohnt es sich zu prüfen, ob eine bestehende Hausratversicherung bereits Gepäckdiebstahl abdeckt — das ist bei manchen Tarifen der Fall.
Reiseunfallversicherung
Die Reiseunfallversicherung zahlt bei dauerhafter Invalidität oder Tod infolge eines Unfalls auf der Reise. Da viele Menschen bereits eine private Unfallversicherung haben, ist dieser Baustein oft redundant. Er kann jedoch für Personen ohne private Unfallversicherung ergänzend sinnvoll sein.
Einzelpolice oder Jahrespolice?
Reisekranken- und Reiserücktrittsversicherung können entweder als Einzelpolice (für eine bestimmte Reise) oder als Jahrespolice (für alle Reisen innerhalb eines Jahres) abgeschlossen werden.
Die Jahrespolice lohnt sich in der Regel, wenn man mindestens zwei bis drei Mal pro Jahr verreist. Sie deckt unbegrenzte Reisen innerhalb der versicherten Laufzeit ab — oft mit einer maximalen Reisedauer pro Einzelreise (häufig 45–90 Tage, je nach Tarif).
Die Einzelpolice ist besonders sinnvoll für einzelne, längere oder ungewöhnliche Reisen (Fernreise, Aktivurlaub mit erhöhtem Risiko) sowie für Personen, die selten reisen.
Was Reisende oft übersehen
Vorerkrankungsklausel bei der Reisekrankenversicherung
Ein häufiges Missverständnis: Viele Reisende gehen davon aus, dass ihre Reisekrankenversicherung alle Behandlungen im Ausland abdeckt — auch solche für chronische Erkrankungen wie Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck.
Das ist in der Regel falsch. Die meisten Reisekrankenversicherungen schließen Behandlungen aus, die auf einer vor Reiseantritt bekannten, behandlungsbedürftigen Erkrankung beruhen. Die genaue Definition variiert zwischen den Tarifen stark — manche schließen nur Erkrankungen aus, die in den letzten 3–6 Monaten akut waren, andere sind strenger.
Wer mit einer Vorerkrankung reist, sollte die Klauseln sorgfältig lesen und gegebenenfalls eine Versicherung mit erweitertem Schutz für Vorerkrankungen suchen.
Schwangerschaft und Reiseversicherung
Reisekrankenversicherungen decken komplikationslose Schwangerschaft oft nur bis zu einem bestimmten Schwangerschaftsmonat (häufig bis zur 28.–36. Schwangerschaftswoche, je nach Tarif). Komplikationen und Frühgeburten können jedoch versichert sein. Bei geplanten Reisen in der Schwangerschaft sollte die Police genau geprüft werden.
Extremsportarten und Risikosportarten
Viele Standard-Reisekrankenversicherungen schließen Behandlungen aus, die bei der Ausübung bestimmter Risikosportarten entstehen — Klettern, Tauchen, Motorradfahren, Skiabfahrten außerhalb gesicherter Pisten usw. Wer solche Aktivitäten plant, benötigt spezielle Tarife oder Erweiterungen.
Reiseversicherung für Migranten und Expats in Deutschland
Für Personen, die in Deutschland leben, aber keine deutschen Staatsbürger sind, oder die regelmäßig zwischen Deutschland und ihrem Heimatland pendeln, gibt es einige besondere Aspekte:
Reisen ins Heimatland
Manche Reisekrankenversicherungen schließen Reisen ins Geburtsland oder das Land der Staatsangehörigkeit aus oder bieten eingeschränkten Schutz. Das ist besonders wichtig für ukrainische, russische oder türkische Staatsangehörige, die regelmäßig ihre Heimatländer besuchen. Prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Herkunftsland explizit im Versicherungsschutz enthalten ist.
Auslandsreisekrankenversicherung vs. Internationale Krankenversicherung
Die Auslandsreisekrankenversicherung ist für kurzfristige Reisen konzipiert (Urlaub, Dienstreise). Wer längere Zeit im Ausland lebt (Expatriates, Langzeitaufenthalte), benötigt eine internationale Krankenversicherung — das ist ein völlig anderes Produkt mit anderen Leistungsumfängen und Kosten.
Schengen-Visum und Pflichtversicherung
Wer ein Schengen-Visum beantragt, muss eine Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 Euro nachweisen. Diese Pflichtanforderung gilt nur für den Zeitraum des Visums. Viele Botschaften akzeptieren bestimmte Standardprodukte — prüfen Sie, ob Ihr gewähltes Produkt den Anforderungen genügt.
Wichtige Fachbegriffe
- Auslandsreisekrankenversicherung: Krankenversicherung, die medizinische Kosten bei Erkrankungen und Unfällen im Ausland deckt.
- Krankenrücktransport: Transport einer erkrankten oder verletzten Person zurück in ihr Heimatland zur weiteren Behandlung.
- Stornokosten: Gebühren, die bei Stornierung einer Reise anfallen — abhängig von der Zeitspanne vor Reisebeginn.
- Vorerkrankung: Eine Erkrankung, die vor Vertragsabschluss bekannt war oder behandelt wurde.
- Zeitwert: Der aktuelle Wert eines Gegenstandes unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung — im Gegensatz zum Neuwert.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich als EU-Bürger in Europa eine Reisekrankenversicherung?
Die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC/KVKK) bietet grundlegenden Schutz in EU-Ländern und einigen weiteren Staaten — aber nur auf dem Niveau der lokalen Grundversorgung. Ein Krankenrücktransport nach Deutschland ist damit nicht gedeckt. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung bleibt auch für EU-Reisen sinnvoll.
Wann muss die Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden?
So früh wie möglich — idealerweise am gleichen Tag der Buchung oder kurz danach. Die Versicherung deckt nur Ereignisse ab, die nach Vertragsabschluss eintreten. Wer bereits weiß, dass er krank ist, kann sich nicht rückwirkend absichern.
Ist das Reisegepäck durch die Hausratversicherung mitversichert?
Bei einigen Hausrattarifen ja — prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag, bevor Sie eine separate Gepäckversicherung abschließen. Die Deckung der Hausratversicherung endet in der Regel nach einer bestimmten Abwesenheitszeit vom Wohnort.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. eev24.de ist ein unabhängiges Informationsportal und kein Versicherungsvermittler im Sinne des §34d GewO. Für persönliche Empfehlungen wenden Sie sich an einen zugelassenen Versicherungsmakler.
