ZAHNZUSATZVERSICHERUNG

Zahnzusatzversicherung

Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung für Zahnersatz und Implantate.

Zuletzt aktualisiert: 29. Mai 2026

Die Zahnzusatzversicherung ergänzt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bei Zahnbehandlungen und Zahnersatz. Die GKV übernimmt zwar einen Grundanteil der Kosten, allerdings klaffen bei hochwertigen Versorgungen – etwa Implantaten, Keramikzahnersatz oder kieferorthopädischen Behandlungen – erhebliche Lücken. Eine Zahnzusatzversicherung schließt diese Lücken und schützt vor unerwarteten Eigenanteilen, die bei aufwendigen Behandlungen schnell mehrere Tausend Euro erreichen können. Typische Leistungsbereiche sind: Zahnersatz (Kronen, Brücken, Prothesen), Implantate, professionelle Zahnreinigung (PZR), Inlays und Onlays aus Keramik oder Gold, Füllungen über den GKV-Standard hinaus sowie Kieferorthopädie für Erwachsene und Kinder. Beim Vergleich von Tarifen sind folgende Faktoren entscheidend: die Erstattungsquote (z.B. 70%, 80% oder 100% der Kosten), eventuelle Wartezeiten (häufig drei Monate), Jahreshöchstleistungen in den ersten Jahren (Staffelung) sowie Leistungsausschlüsse für bereits laufende oder geplante Behandlungen. Gesundheitsfragen beim Antrag sind ehrlich zu beantworten – falsche Angaben können zur Leistungsablehnung oder Vertragskündigung führen. Die Zahnzusatzversicherung lohnt sich besonders dann, wenn Sie regelmäßige Zahnarztbesuche planen, bereits wissen, dass Sie Zahnersatz benötigen werden, oder schlicht die finanziellen Risiken hoher Zahnarztrechungen vermeiden möchten. Je früher und gesünder Sie einsteigen, desto unkomplizierter gestaltet sich der Abschluss.

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Häufige Fragen

Die GKV übernimmt nur einen Festzuschuss für einfachen Zahnersatz. Alles darüber hinaus — Implantate, hochwertige Kronen, Inlays, Veneers — muss der Patient selbst zahlen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt 70–100 % dieser Mehrkosten je nach Tarif.
Viele Tarife haben eine Wartezeit von 3–8 Monaten für Zahnersatz und Implantate. Für Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) und Füllungen gibt es oft keine Wartezeit. Zähne, die beim Vertragsabschluss bereits behandlungsbedürftig sind, können ausgeschlossen werden.
Das Bonusheft dokumentiert regelmäßige Zahnarztbesuche (Vorsorge). Wer es konsequent führt, erhält von der GKV höhere Festzuschüsse beim Zahnersatz. Einige Zahnzusatzversicherungen honorieren ein geführtes Bonusheft ebenfalls mit besseren Leistungen.
Ja, besonders für Zuwanderer, die in ihrem Herkunftsland günstigere Zahnbehandlungen gewohnt waren: In Deutschland sind Zahnersatz und Implantate sehr teuer. Wer GKV-versichert ist, kann jederzeit eine Zahnzusatzversicherung abschließen, auch ohne Vorerkrankungen angeben zu müssen.
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