Glossar

Abstrakte Verweisung

Die abstrakte Verweisung ist eine Klausel in älteren Berufsunfähigkeitsverträgen, die dem Versicherer erlaubt, Leistungen zu verweigern, wenn der Versicherte theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte – selbst wenn dieser seiner Ausbildung oder seinem bisherigen Lebensstandard nicht entspricht. Moderne BU-Verträge ohne abstrakte Verweisung sind deutlich versichertenfreundlicher und heute Standard.

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