Glossar
Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet – besonders wichtig in Ländern ohne EU-Sozialversicherungsabkommen. Sie deckt auch Krankentransporte und Rückholaktionen ab. Für Reisen außerhalb der EU ist sie unverzichtbar.
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.
