Glossar

Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt Behandlungskosten bei Krankheit oder Unfall im Ausland, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht erstattet – besonders wichtig in Ländern ohne EU-Sozialversicherungsabkommen. Sie deckt auch Krankentransporte und Rückholaktionen ab. Für Reisen außerhalb der EU ist sie unverzichtbar.

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