Glossar

Aussteuerung (Krankenversicherung)

Aussteuerung bezeichnet das Ende der Krankengeldleistung durch die GKV nach 78 Wochen (1,5 Jahre) innerhalb von drei Jahren für dieselbe Erkrankung. Danach entfällt das Krankengeld, und der Betroffene muss andere Einkommensquellen erschließen – zum Beispiel Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente oder Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Lücke ist erheblich und wird oft unterschätzt.

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