Glossar
Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV legt fest, bis zu welchem Einkommensbetrag der Krankenversicherungsbeitrag berechnet wird. Auf Einkommensanteile über dieser Grenze werden keine Beiträge erhoben. Die Grenze wird jährlich angepasst und ist nicht zu verwechseln mit der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die den Wechsel in die PKV ermöglicht.
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