Glossar

Bezugsberechtigter

Der Bezugsberechtigte ist die Person, die im Versicherungsfall die Leistung erhält. Bei der Lebensversicherung kann dies ein Familienangehöriger, ein Partner oder eine andere Person sein. Wer bezugsberechtigt ist, kann der Versicherungsnehmer jederzeit ändern – außer das Bezugsrecht wurde unwiderruflich eingeräumt.

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