Glossar
Deckungszusage
Eine Deckungszusage ist die schriftliche Bestätigung des Rechtsschutzversicherers, dass er die Kosten für ein bestimmtes Rechtsverfahren übernimmt. Vor Beauftragung eines Anwalts sollte immer eine Deckungszusage beim Versicherer eingeholt werden. Ohne diese Zusage riskiert man, die Kosten selbst tragen zu müssen. Die Zusage erfolgt in der Regel nach Prüfung des Sachverhalts und der Erfolgsaussichten.
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