Glossar

Deliktunfähigkeit

Deliktunfähigkeit bedeutet, dass eine Person nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) rechtlich nicht für einen Schaden haftet, den sie verursacht hat. Kinder unter 7 Jahren sind grundsätzlich deliktunfähig, Kinder zwischen 7 und 10 Jahren im Straßenverkehr. In diesen Fällen können Eltern oder Erziehungsberechtigte haften – sofern sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Eine gute Haftpflichtversicherung deckt auch Schäden durch deliktunfähige Kinder ab.

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