Glossar
Doppelversicherung
Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko bei zwei oder mehr Versicherern versichert ist. Im Schadensfall darf der Versicherungsnehmer nicht mehr als den tatsächlichen Schaden erhalten – die Versicherer teilen die Leistung untereinander auf. Wissentliche Doppelversicherung zur Bereicherung ist verboten. Unbeabsichtigte Doppelversicherungen sollten dem Versicherer gemeldet und einer der Verträge gekündigt werden.
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