Glossar
Einbruchdiebstahl
Einbruchdiebstahl bezeichnet das Entwenden von Gegenständen nach gewaltsamen Eindringen in eine Wohnung oder ein Gebäude. Die Hausratversicherung deckt in der Regel Einbruchdiebstahl – darunter fallen aufgebrochene Türen oder Fenster, nicht aber einfacher Taschendiebstahl.
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