Glossar

Fahrraddiebstahl (Hausrat)

Fahrraddiebstahl ist in der Hausratversicherung standardmäßig nur für Fahrräder versichert, die im Keller oder abgeschlossenen Raum der Wohnung gestohlen werden. Für Diebstahl auf der Straße oder auf öffentlichen Abstellplätzen ist ein separater Zusatzbaustein „Fahrraddiebstahl" erforderlich. Oft gelten Einschränkungen in der Nacht oder eine Mindestanforderung an das verwendete Schloss.

Glossar
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.