Glossar
Forderungsausfalldeckung
Die Forderungsausfalldeckung greift, wenn Sie selbst geschädigt wurden, der Verursacher aber keine oder eine unzureichende Haftpflichtversicherung hat. Dann springt Ihre eigene Versicherung ein und übernimmt den Schaden. Diese Klausel ist ein sinnvoller Zusatzschutz.
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