Glossar
Gefälligkeitsschäden
Gefälligkeitsschäden entstehen, wenn jemand einem Freund oder Nachbarn einen Gefallen tut – z. B. beim Umzug hilft – und dabei versehentlich etwas beschädigt. Zivilrechtlich haftet man für solche Schäden oft eingeschränkt, da bei Gefälligkeiten ein stillschweigender Haftungsausschluss angenommen werden kann. Viele Haftpflichtversicherungen schließen Gefälligkeitsschäden aus oder begrenzen die Leistung – ein genauer Blick ins Kleingedruckte lohnt sich.
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