Glossar
Glasversicherung
Die Glasversicherung deckt Schäden durch Glasbruch an Fenstern, Glastüren, Glaskeramikkochfeldern und Spiegeln. Sie ist nicht Bestandteil der Standard-Hausratversicherung, kann aber als Zusatzbaustein hinzugebucht werden. Mieter können sie für ihre Einrichtungsgegenstände abschließen; Eigentümer benötigen für Gebäudeglas eine separate Wohngebäudeversicherung mit Glasschutz.
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