Glossar

Gliedertaxe

Die Gliedertaxe ist eine Tabelle in der Unfallversicherung, die festlegt, mit wie viel Prozent der vereinbarten Invaliditätssumme der Verlust oder die dauerhafte Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils entschädigt wird. Beispiel: Verlust eines Arms ab Schultergelenk = 70 %, Verlust eines Zeigefingers = 10 %. Je nach Anbieter und Tarif kann die Gliedertaxe unterschiedlich ausfallen.

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