Glossar

Invalidität

Invalidität im Sinne der Unfallversicherung bedeutet eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung infolge eines Unfalls. Der Grad der Invalidität wird nach der sogenannten Gliedertaxe ermittelt – einer Tabelle, die für jeden Körperteil einen Prozentsatz festlegt. Auf Basis dieses Prozentsatzes und der vereinbarten Invaliditätssumme berechnet sich die Auszahlung.

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