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Krankengeld

Das Krankengeld ist eine Leistung der GKV, die gezahlt wird, wenn ein Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Arbeitgeber zahlt in der Regel die ersten sechs Wochen den vollen Lohn (Lohnfortzahlung), danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld – in Höhe von ca. 70 % des Bruttoeinkommens.

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