Glossar
Prozesskostenrisiko
Das Prozesskostenrisiko beschreibt die Gefahr, im Falle eines Gerichtsverfahrens hohe Kosten tragen zu müssen – auch wenn man im Recht ist. In Deutschland gilt das Unterliegerprinzip: Wer den Prozess verliert, zahlt Anwalts- und Gerichtskosten beider Parteien. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro können Gesamtkosten von mehreren Tausend Euro entstehen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten.
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