Glossar

Reiserücktrittsversicherung

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn Sie eine gebuchte Reise vor Antritt aufgrund eines versicherten Ereignisses absagen müssen – zum Beispiel bei plötzlicher schwerer Krankheit, einem Todesfall in der Familie oder einem erheblichen Sachschaden an der Wohnung. Ohne diese Versicherung können Stornogebühren bis zu 100 % des Reisepreises betragen.

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