Glossar

Rückkaufswert

Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer auszahlt, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird. Er entspricht dem angesammelten Guthaben abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eines Stornoabzugs. Besonders in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge.

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