Glossar
Rückkaufswert
Der Rückkaufswert ist der Betrag, den ein Versicherungsunternehmen an den Versicherungsnehmer auszahlt, wenn eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung vorzeitig gekündigt wird. Er entspricht dem angesammelten Guthaben abzüglich Abschluss- und Verwaltungskosten sowie eines Stornoabzugs. Besonders in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge.
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.
