Glossar

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Entschädigung für immaterielle Schäden – also für körperlichen Schmerz, psychisches Leid oder Einschränkungen der Lebensqualität infolge einer Verletzung. Im Gegensatz zum Schadensersatz für materielle Schäden (z. B. Arztkosten, Verdienstausfall) ist Schmerzensgeld nicht exakt berechenbar und wird vom Gericht nach Ermessen festgesetzt. Die Haftpflichtversicherung übernimmt auch berechtigte Schmerzensgeldforderungen.

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