Glossar

Selbstbehalt (Rechtsschutz)

Der Selbstbehalt in der Rechtsschutzversicherung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Leistungsfall selbst trägt. Er wird bei Vertragsabschluss vereinbart und liegt typischerweise zwischen 150 und 500 Euro. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Jahresbeitrag, erhöht aber das eigene Kostenrisiko. Versicherungsnehmer sollten abwägen, welcher Selbstbehalt zu ihrer finanziellen Situation passt.

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