Glossar
Strafrechtsschutz
Der Strafrechtsschutz deckt die Kosten der Strafverteidigung, wenn gegen den Versicherten ein Ermittlungsverfahren oder Strafprozess eingeleitet wird. Er gilt jedoch nur bei fahrlässigen Handlungen, nicht bei vorsätzlichen Straftaten. Wenn der Versicherte wegen einer Vorsatztat verurteilt wird, muss er die Anwaltskosten in der Regel zurückzahlen. Der Strafrechtsschutz ist häufig Bestandteil eines umfassenden Rechtsschutzpakets.
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