Glossar
Subsidiarität (Haftpflicht)
Die Subsidiaritätsklausel in der Haftpflichtversicherung besagt, dass die Privathaftpflicht erst dann zahlt, wenn keine andere Versicherung für den Schaden aufkommt. Sie verhindert, dass die Haftpflicht als „erste Anlaufstelle" missbraucht wird, wenn eigentlich eine spezialisiertere Versicherung (z. B. Kfz-Haftpflicht oder Gebäudehaftpflicht) zuständig wäre.
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.
