Glossar

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist die Einkommensgrenze, ab der Arbeitnehmer nicht mehr in der GKV versicherungspflichtig sind und in die PKV wechseln dürfen. 2024 liegt sie bei 69.300 Euro Bruttojahreseinkommen. Wer dauerhaft mehr verdient, kann zwischen GKV und PKV frei wählen. Selbstständige und Beamte sind grundsätzlich nicht GKV-pflichtig.

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