Glossar

Wartezeit (Rechtsschutz)

Beim Rechtsschutz bezeichnet die Wartezeit den Zeitraum nach Vertragsabschluss, in dem noch kein Versicherungsschutz besteht. Typisch sind drei Monate. Das soll verhindern, dass jemand eine Police erst dann abschließt, wenn ein konkreter Rechtsstreit bereits absehbar ist. Für Verkehrsrechtsschutz gilt meist keine Wartezeit.

Glossar
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.