Glossar

Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der nötig ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug (gleiche Marke, Modell, Baujahr, Laufleistung, Ausstattung) auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Bei einem Totalschaden zahlt die Vollkaskoversicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich Selbstbeteiligung. Er liegt in der Regel zwischen dem Zeitwert und dem Neupreis.

Glossar
EeV24.de ist kein Versicherungsmakler (§34d GewO). Alle Definitionen sind redaktionell und ersetzen keine Beratung.