Glossar

Zuzahlung

Zuzahlungen sind gesetzlich geregelte Eigenbeteiligungen, die gesetzlich Krankenversicherte bei bestimmten Leistungen selbst tragen müssen. Beispiele: 10 Euro je Packung Medikament, 10 Euro je Krankenhaustag (max. 28 Tage/Jahr), 10 Euro je Heilmittelverordnung. Chronisch Kranke und Geringverdiener können sich von der Zuzahlung befreien lassen, wenn ihre Belastungsgrenze (1–2 % des Bruttoeinkommens) überschritten ist.

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