28. Mai 2026

Lebensversicherung in Deutschland: Typen, Leistungen und was Migranten wissen müssen

RRedaktion EeV24.de · 28. Mai 2026

Was ist eine Lebensversicherung?

Die Lebensversicherung ist eines der ältesten und am weitesten verbreiteten Finanzprodukte in Deutschland. Im Kern handelt es sich um einen Vertrag, bei dem der Versicherer im Todesfall oder — je nach Vertragsart — am Ende der Vertragslaufzeit eine vereinbarte Summe auszahlt. Ziel ist entweder die finanzielle Absicherung der Familie nach dem Tod eines Hauptverdieners oder der systematische Vermögensaufbau für das Alter.

In Deutschland sind zwei grundlegende Produkttypen verbreitet: die Risikolebensversicherung (Todesfallschutz ohne Sparanteil) und die Kapitallebensversicherung (Kombination aus Todesfallschutz und Sparanlage). Dazu kommen neuere Varianten wie die fondsgebundene Lebensversicherung, bei der der Sparanteil in Investmentfonds investiert wird.

Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Grundlagen, Unterschiede und Fragen rund um die Lebensversicherung — ohne konkrete Produktempfehlungen, dafür mit dem Fokus auf Verständnis.

Die wichtigsten Typen im Überblick

Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist die einfachste und in der Regel günstigste Form. Sie zahlt eine vereinbarte Todesfallsumme an die Begünstigten aus, wenn die versicherte Person während der Vertragslaufzeit stirbt. Erlebt die versicherte Person das Vertragsende, gibt es keine Auszahlung — der Versicherungsschutz endet einfach.

Diese Form eignet sich vor allem für Menschen, die primär die Familie oder einen Partner absichern wollen — zum Beispiel bei gemeinsamen Krediten (Immobilienkauf) oder wenn Kinder versorgt werden müssen. Da kein Sparanteil vorhanden ist, sind die Beiträge im Vergleich zur Kapitallebensversicherung deutlich niedriger.

Typische Vertragslaufzeiten: 10, 15, 20 oder 25 Jahre — je nach dem Absicherungsziel (z. B. Kreditlaufzeit, Kinderalter bis zur Unabhängigkeit).

Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung (auch gemischte Lebensversicherung genannt) kombiniert einen Todesfallschutz mit einem Sparvertrag. Ein Teil Ihrer Beiträge fließt in den Risikoschutz, der andere Teil wird angespart. Am Ende der Laufzeit — oder im Todesfall, je nachdem was zuerst eintritt — wird das angesparte Kapital plus eine garantierte Verzinsung ausgezahlt.

Lange Zeit war die Kapitallebensversicherung das Standardprodukt für Altersvorsorge in Deutschland. In den letzten Jahren hat ihre Attraktivität jedoch durch die dauerhaft niedrigen Zinsen gelitten: Der Garantiezins (offiziell: Höchstrechnungszins) wurde mehrfach gesenkt und liegt seit 2022 bei 0,25 % — sehr niedrig im Vergleich zu historischen Werten von 4 % in den 1990er Jahren.

Wichtig für Neuverträge: Der Garantiezins gilt nur für den Sparanteil des Beitrags, nicht für den Gesamtbeitrag. Kosten (Abschluss, Verwaltung, Risikoschutz) werden vorher abgezogen.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil in Investmentfonds angelegt. Das bedeutet: Höhere Renditechancen als bei klassischen Kapitallebensversicherungen, aber auch ein Kapitalmarktrisiko — die Ablaufleistung ist nicht garantiert. Manche Verträge bieten Beitragsgarantien oder Garantieniveaus (z. B. 80 % der eingezahlten Beiträge), die das Risiko begrenzen, aber auch die Renditechancen einschränken.

Die fondsgebundene Variante richtet sich an Personen, die höhere Renditen anstreben und bereit sind, Schwankungen in Kauf zu nehmen — und die gleichzeitig die steuerlichen Vorteile einer Versicherungshülle (Steuerfreiheit der Erträge nach 12 Jahren Laufzeit und Mindestalter 62) nutzen wollen.

Was leistet die Lebensversicherung?

Die Leistung hängt vom Vertragstyp ab:

  • Risikolebensversicherung: Auszahlung der vereinbarten Todesfallsumme an die Begünstigten. Keine Leistung bei Erleben des Vertragsendes.
  • Kapitallebensversicherung: Auszahlung der vereinbarten Summe (Garantieleistung + Überschussbeteiligung) entweder bei Tod oder am Vertragsende — je nachdem was zuerst eintritt.
  • Fondsgebundene Lebensversicherung: Auszahlung des Fondsvermögens (Kurswert zum Auszahlungszeitpunkt) plus eventueller Zusatzleistungen. Im Todesfall mindestens die vereinbarte Todesfallleistung (oft: eingezahlte Beiträge oder Mindestleistung).

Was ist NICHT versichert?

Die Lebensversicherung zahlt in bestimmten Fällen grundsätzlich nicht oder nur eingeschränkt:

  • Suizid in den ersten Jahren: Die meisten Verträge enthalten eine Suizidklausel — bei Selbsttötung innerhalb der ersten zwei oder drei Vertragsjahre besteht in der Regel kein Leistungsanspruch oder nur ein Anspruch auf den Rückkaufswert. Nach Ablauf dieser Frist ist Suizid in deutschen Standardtarifen versichert.
  • Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalles: Wer seinen eigenen Tod oder den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Leistung — das ist gesetzlich geregelt (§ 161 VVG).
  • Krieg und Kernenergieereignisse: Klassische Ausschlüsse in fast allen Lebensversicherungsverträgen.
  • Nicht angegebene Vorerkrankungen: Wer bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes (vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung). Ehrlichkeit bei den Gesundheitsfragen ist absolut entscheidend.

Gesundheitsfragen — ein kritischer Punkt

Vor Abschluss einer Lebensversicherung stellt der Versicherer immer Gesundheitsfragen. Dabei geht es um Vorerkrankungen, laufende Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Medikamente und manchmal auch um Familienanamnese oder Risikosportarten.

Die Antworten sind rechtlich bindend: Eine unvollständige oder falsche Angabe — auch unbeabsichtigt — kann dazu führen, dass der Versicherer den Vertrag anficht und keine Leistung erbringt, gerade dann, wenn sie am dringendsten benötigt wird.

Was zu beachten ist:

  • Beantworten Sie alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß
  • Arztattest und Unterlagen können bei Unsicherheiten helfen
  • Bei ernsthaften Vorerkrankungen: Der Versicherer kann einen Risikozuschlag verlangen, bestimmte Erkrankungen ausschließen oder den Antrag ablehnen — das ist Teil des normalen Verfahrens, keine Diskriminierung
  • Abgelehnte Anträge werden nicht zentral gespeichert (kein gemeinsames Register der deutschen Versicherer), sodass eine Ablehnung durch einen Anbieter nicht automatisch alle anderen sperrt

Steuerliche Aspekte (Überblick)

Die steuerliche Behandlung von Lebensversicherungen ist in Deutschland komplex und wurde in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Hier ein vereinfachter Überblick der aktuellen Regelungen für Neuverträge (abgeschlossen nach dem 1. Januar 2005):

  • Risikolebensversicherung: Die Beiträge sind in der Regel steuerlich nicht absetzbar (außer als Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge). Die Todesfallleistung ist für die Begünstigten einkommensteuerfrei — es kann jedoch Erbschaftsteuer anfallen, je nach Verwandtschaftsverhältnis und Freibetrag.
  • Kapital- und fondsgebundene Lebensversicherung: Bei Verträgen mit mindestens 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr wird nur die Hälfte der Erträge (Auszahlung minus eingezahlte Beiträge) mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert — das sogenannte Halbeinkünfteverfahren. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, unterliegen die Erträge der Abgeltungsteuer (25 % + Solidaritätszuschlag).

Steuerliche Fragen sollten immer mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin geklärt werden — die Regeln sind vielschichtig und von der individuellen Situation abhängig.

Lebensversicherung und Scheidung / Trennung

Bei einer Trennung oder Scheidung stellt sich die Frage, was mit laufenden Lebensversicherungsverträgen passiert — insbesondere wenn der (Ex-)Partner als Begünstigter eingetragen ist.

Wichtig zu wissen: Das Bezugsrecht (Begünstigtenregelung) in einer Lebensversicherung ist unabhängig vom Testament oder Ehevertrag. Wer als Begünstigter eingetragen ist, erhält die Leistung — unabhängig davon, wie der Nachlass anderweitig geregelt ist.

Es empfiehlt sich, nach einer Trennung die Begünstigtenregelung zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Das ist in der Regel formlos beim Versicherer möglich — aber es muss aktiv veranlasst werden.

Besonders wichtig für Migranten und Expats

Wer als Migrant oder Expat in Deutschland lebt, stellt bei der Lebensversicherung häufig spezifische Fragen:

Kann ich als ausländischer Staatsbürger eine Lebensversicherung abschließen?

Grundsätzlich ja. Deutsche Lebensversicherungsanbieter dürfen in der Regel Personen mit Wohnsitz in Deutschland versichern, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Voraussetzung ist üblicherweise ein gültiger Aufenthaltstitel und ein stabiler Wohnsitz in Deutschland. Kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse können in manchen Tarifen zu Einschränkungen oder Ablehnungen führen.

Was passiert, wenn ich ins Ausland zurückziehe?

Das hängt vom Vertrag und vom Zielland ab. Viele Versicherer erlauben es, den Vertrag fortzuführen, auch wenn die versicherte Person ins Ausland zieht — allerdings können Bedingungen und Kosten abweichen. Bei einem Umzug in bestimmte Länder (z. B. mit erhöhtem politischen Risiko) kann der Versicherer Einschränkungen verlangen. Informieren Sie den Versicherer unbedingt über einen geplanten Umzug ins Ausland.

Begünstigte im Ausland

Begünstigte (Personen, die im Todesfall die Leistung erhalten) können auch im Ausland leben. Die Auszahlung erfolgt dann ins Ausland. Mögliche steuerliche Implikationen im Heimatland der Begünstigten sollten vorab geprüft werden — das liegt außerhalb des deutschen Versicherungsrechts und erfordert oft länderspezifische Beratung.

Sprachbarrieren beim Vertragsabschluss

Versicherungsverträge in Deutschland sind auf Deutsch verfasst. Es lohnt sich, einen Versicherungsberater oder -makler zu suchen, der in der eigenen Sprache kommunizieren kann, oder wichtige Passagen mit einer vertrauenswürdigen Person zu besprechen, bevor man unterschreibt. Missverständnisse bei den Gesundheitsfragen können — wie oben erklärt — schwerwiegende Folgen haben.

Wichtige Fachbegriffe

  • Todesfallsumme (Versicherungssumme): Der Betrag, den die Begünstigten im Todesfall erhalten.
  • Bezugsrecht / Bezugsberechtigter: Das Recht, die Versicherungsleistung zu empfangen. Wer bezugsberechtigt ist, erhält die Auszahlung direkt — außerhalb des Nachlasses.
  • Rückkaufswert: Der Betrag, den Sie erhalten, wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen. Gerade in den ersten Jahren ist der Rückkaufswert deutlich niedriger als die eingezahlten Beiträge, da Abschluss- und Vertriebskosten zuerst verrechnet werden.
  • Überschussbeteiligung: Kapitallebensversicherungen beteiligen Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen des Versicherers. Diese sind nicht garantiert und können jährlich schwanken.
  • Garantiezins (Höchstrechnungszins): Der Zinssatz, den der Versicherer mindestens auf den Sparanteil des Beitrags gewährt. Gesetzlich reguliert, aktuell 0,25 %.
  • Vorvertragliche Anzeigepflicht: Ihre Pflicht, dem Versicherer vor Vertragsabschluss alle relevanten Risikofaktoren (insbesondere Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß mitzuteilen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht — das hängt von Ihrer konkreten Situation ab: Wie viele Personen sind von Ihrem Einkommen abhängig? Welche Kredite bestehen? Was würden Hinterbliebene monatlich brauchen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern? Als grobe Orientierung wird in der Fachliteratur oft das 3- bis 5-fache Bruttojahresgehalt als Mindestgröße genannt — aber das ist keine persönliche Empfehlung, sondern ein allgemeiner Anhaltspunkt.

Brauche ich überhaupt eine Lebensversicherung?

Wer keine Angehörigen hat, die auf sein Einkommen angewiesen sind, und wer keine Schulden absichern muss, braucht typischerweise keinen Todesfallschutz. Für Eltern junger Kinder, Menschen mit gemeinsamen Krediten oder Hauptverdiener in einer Partnerschaft ist ein Todesfallschutz hingegen häufig sinnvoll. Die Entscheidung ist immer von der individuellen Lebenssituation abhängig.

Was passiert, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

In den meisten Verträgen gibt es Möglichkeiten: Beitragsstundung, Beitragsfreistellung (der Vertrag läuft weiter, aber Sie zahlen vorübergehend nichts, die Leistung reduziert sich) oder Kündigung gegen Rückkaufswert. Prüfen Sie die Optionen rechtzeitig — eine Kündigung ist oft die schlechteste Lösung, weil dabei Kosten bereits unwiederbringlich abgeführt wurden.

Kann ich Begünstigte jederzeit ändern?

Ja, in der Regel ist das jederzeit formlos beim Versicherer möglich — solange kein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt wurde. Letzteres ist eine Ausnahme, wird aber manchmal bei Kreditsicherung vereinbart. Prüfen Sie Ihren Vertrag diesbezüglich.

Redaktioneller Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Finanzberatung. eev24.de ist ein unabhängiges Informationsportal und kein Versicherungsvermittler im Sinne des §34d GewO. Für persönliche Empfehlungen wenden Sie sich an einen zugelassenen Versicherungsmakler oder Finanzberater.

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